Haumann sollte helfen und nicht nur Bedenken äußern

Zum Artikel “Keine Anträge auf Entschädigung“ in der Allgemeinen Zeitung, Bad Kreuznach, vom 13. November 2020 nimmt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten wie folgt Stellung:

Die Aussage von Udo Braun, dass die Gastronomen im Hinblick auf die Novemberhilfe noch „völlig in der Luft“ hingen, ist nicht zutreffend. Die wesentlichen Rahmenbedingungen des Programms sind seit zwei Wochen bekannt.

Danach können alle Unternehmen, Selbstständige oder Vereine, die von den Schließungsverfügungen betroffen sind (dazu gehören alle Hotels und Gastro­nomiebetriebe), eine Unterstützung beantrage. Das gilt ebenso für alle Unternehmen, die nachweislich oder regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit geschlossenen Unternehmen machen, etwa Wäschereien, die für Hotels waschen.

Sie bekommen 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 als Zuschuss. Soloselbstständige können auch einen durchschnittlichen Jahresumsatz angeben. Die von Herrn Braun genannten „bis zu 75 Prozent“ beziehen sich auf Großunternehmen, weil die Beihilfen auf 4 Millionen Euro im Einzelfall gedeckelt sind. Davon sind mittelständische Hotels oder Gaststätten aber nicht betroffen.

Es ist richtig, dass die Anträge bei Umsätzen über 5.000 Euro über Steuerberater eingereicht werden sollen, um Missbrauch und eine hohe Zahl von falsch ausgefüllten Anträgen wie bei der ersten Soforthilfe im Frühjahr 2020 zu verhindern. Diese Kosten sind aber ihrerseits wieder förderfähig beziehungsweise steuerlich anrechenbar. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Um die Einnahmeverluste schnell auszugleichen, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier angekündigt, schon ab 25. November 2020 Anträge und Abschlagszahlungen von 5.000 oder 10.000 Euro zu ermöglichen. Schneller kann es gar nicht gehen.

Ich bin irritiert über die Äußerungen von Dehoga-Präsident Gereon Haumann in diesem Zusammenhang: Erst kündigt er vollmundig Klagen gegen die Schließungsverfügungen des Landes an, um kurz darauf kleinlaut einzu­räumen, dass das angesichts der Hilfen gar nicht notwendig ist. Jetzt stellt er öffentlich Bedenken in den Raum, anstatt seine Mitglieder effizient und schnell über die kommenden Hilfen zu informieren und sie bei der Antragstellung zu unterstützen.