Wir lassen die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht alleine

Über das Konjunkturprogramm erhalten kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfen. Das Geld ist vorgesehen für Einnahmeausfälle in den Monaten Juni bis August. Davon werden vor allem Branchen profitieren, die besonders hart von Corona betroffen sind. Zum Beispiel: Das Hotel- und Gaststättengewerbe, Schausteller, Veranstaltungsunternehmer oder Messebauer. Was mich freut: Die Jugendherbergen werden in dem Programm nun auch berücksichtigt. Dafür hatte ich mich unter anderem in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingesetzt.

Wir lassen die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise nicht allein. Das ist für mich einerseits ein wichtiges Zeichen, das mit dem Konjunkturpaket gesetzt wird. Andererseits bringt das Paket Hilfen mit sich, die den Unternehmen konkret helfen werden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Bund 25 Milliarden Euro bereit. Einen erfolgreichen Antrag stellen können Unternehmen, deren Umsätze in Folge der Corona-Krise im April und Mai um mindestens 60 Prozent unter den Ergebnissen der Vergleichsmonate im Jahr 2019 lagen. Außerdem müssen sie für die Monate Juni bis August mit einem Rückgang des Umsatzes rechnen, der mindestens 50 Prozent zu den Monaten Juni bis August 2019 beträgt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten der November und der Dezember 2019 als Vergleichsmonate.

Der Bund erstattet bis zur Hälfte der fixen Betriebskosten. Wobei der maximale Erstattungsbeitrag 150 000 für drei Monate nicht überschreiten darf. Die Beträge sind nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestaffelt. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden.

Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen: Zu erwartende Verluste für die Jahre 2020 und 2021 können schon in der Steuererklärung für 2019 berücksichtigt werden. Außerdem gibt es bei Personengesellschaften Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer.

Trotzdem müssen wir ehrlich bleiben: Es werden nicht alle Unternehmen gerettet werden können. Wenn es trotz aller Anstrengungen zu Insolvenzen kommt, wird diesen Unternehmern der Neustart erleichtert. Aus diesem Grund wird das Entschuldungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Wobei darauf geachtet werden wird, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird.