Ich unterstütze das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz

Zur Debatte und der Abstimmung im Bundestag über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten:

Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte geführt. Ich habe dazu hunderte von Mails und Briefen erhalten und sehr viele Einzelgespräche geführt. Von maßloser Kritik und aggressiver Hetze bis zu deutlicher Unterstützung war alles dabei. Dass das Gesetz heute beschlossen wird, halte ich für eine richtigen Schritt und habe bei der Arbeit daran im Digital- und im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages aus Überzeugung mitgewirkt.

Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument, um im Kampf gegen die Corona-Pandemie mehr Rechtssicherheit und parlamentarische Kontrolle zu erreichen. Es schafft für Bundes- und Landesregierungen konkrete rechtliche Leitplanken, innerhalb derer sie sich im Kampf gegen die Pandemie bewegen dürfen. Die leider notwendigen massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten müssen, haben jetzt eine vernünftige gesetzliche Grundlage und beruhen auf einem Beschluss des Bundestages. Jetzt ist klar, wer für die Regelungen zu Abstandsgeboten, zu Restaurantschließungen, aber auch zu grundrechtssensiblen Bereichen wie der Einschränkung der Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit letztlich verantwortlich ist: der Deutsche Bundestag. Das ist richtig so.

In den letzten Wochen habe ich die kritischen Gegenargumente, sowohl im Hinblick auf die Maßnahmen, als auch auf Kriterien wie die 50-Personen-Grenze pro 100.000 Einwohner als Auslöser für staatliche Maßnahmen intensiv durchgearbeitet und verschiedenste medizinische, juristische und wirtschaftspolitische Stellungnahmen studiert. Am Ende bin ich überzeugt: Es ist nicht perfekt, aber richtig, was wir tun. Es gibt keine vernünftige Alternative dazu und die Ermächtigungen, die das Gesetz für die staatlichen Behörden enthält, sind angemessen. Vergleiche mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten sind indes ungeheuerlich und verhöhnen alle Opfer des Nationalsozialismus.

Als Bundestagsabgeordneter aus einem ländlichen Wahlkreis sind mir auch die in dem Gesetz enthaltenen Ausgleichszahlungen für durch die Pandemie entstandene Kosten und Mindereinnahmen von Krankenhäusern wichtig. In der Nahe-Region gibt es Häuser, deren finanzielle Decke auch so schon dünn genug ist. Sie müssen erhalten bleiben – gerade in einer Pandemie.

Und es wird in dem Gesetz zurecht eindeutig geregelt: Es wird keine Impfpflicht geben. Auch das ist richtig, es wäre ein zu weit gehender Schritt.